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   LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04   

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https://dejure.org/2007,15191
LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04 (https://dejure.org/2007,15191)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2007 - L 2 U 35/04 (https://dejure.org/2007,15191)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - L 2 U 35/04 (https://dejure.org/2007,15191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente; Notwendigkeit einer Minderung der Erwerbstätigkeit über die 26. Woche hinaus; Kriterien für die Einordnung einer zu Lähmungen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Gürtelrose/Herpes Zoster - mögliche traumatische Verursachung - haftungsausfüllende Kausalität - aktueller medizinwissenschaftlicher Erkenntnisstand - medizinische Leitlinien"

  • anb-ev.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung, Gürtelrose, traumatische Verletzung als Auslöser einer Virusaktivierung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04
    Unter Beachtung der jüngeren Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 1/05 R) kommt sowohl für die Benennung einer Erkrankung als auch für die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand eine besondere Bedeutung zu, wobei sich dieser aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand u.a. aus den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften ergibt.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04
    Dabei ist der Ursachenzusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Gesundheitsschaden nach ständiger Rechtsprechung des BSG bereits dann zu bejahen, wenn er hinreichend wahrscheinlich ist (BSGE 45, 285).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04
    Dementsprechend darf nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 02.02.1999, Az.: B 2 U 6/98 R) eine Schadensanlage bzw. ein Vorschaden als rechtlich allein wesentliche Bedingung nur dann gewertet werden, wenn sie bzw. er so stark ausgeprägt und so leicht ansprechbar war, dass es zur Auslösung des akuten Krankheitsbildes an sich keiner besonderen, in ihrer Art unersetzlichen äußeren Einwirkung aus der versicherten Tätigkeit bedurft hat, sondern wenn der Gesundheitsschaden wahrscheinlich auch ohne diese Einwirkungen durch beliebig austauschbare Einwirkungen des unversicherten Alltagslebens zu annähernd gleicher Zeit und in annähernd gleicher Schwere entstanden wäre (BSG, Urteil vom 08.03.1990, HV-Info 8/1990, S. 638 ff.).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.06.2007 - L 2 U 35/04
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209).
  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09

    Opferentschädigungsanspruch wegen psychischer Erkrankungsfolgen

    Dieses so genannte Alles-oder-Nichts-Prinzip ist im Unfallversicherungsrecht fest etabliert (vgl. nur LSG Bayern, Urteil vom 17.02.2004 - L 3 U 417/02; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2008 - L 1 U 3732/07, Rn. 47; vor allem LSG Sachsen, Urteil vom 28.06.2007 - L 2 U 35/04, Rn. 55; Schwerdtfeger in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 37b (Stand: August 2009); Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, S. 30 und 33), aber auch im sozialen Entschädigungsrecht anerkannt (vgl. BSGE 41, 70 (74), wonach kein Raum für eine teilbare Kausalität besteht; nur die volle Entschädigung kommt in Betracht).
  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verschlimmerung des

    Für die Anerkennung als wesentliche Ursache kann es hingegen auch für eine Verschlimmerung nicht genügen, wenn vor einer entsprechenden Erkrankung ein Unfall aufgetreten ist, weil eine Abgrenzung vom zufälligen Auftreten der Herpes-Erkrankung praktisch nicht möglich ist, wenn weder zeitliche noch örtliche oder anderweitige Aspekte konkretisiert werden können, zumal nicht abschließend gesichert ist, ob Grund für die Reaktivierung bei einem Trauma unmittelbar oder mittelbar die Auswirkung auf das Allgemeinbefinden oder nachfolgender Stress mit der Folge einer Abschwächung der Immunabwehr ist (siehe auch Sächsisches LSG, Urteil vom 28. Juni 2007, Az.: L 2 U 35/04 zum Herpes-Zoster).
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